Die wichtigsten Maße im barrierefreien Bad nach DIN 18040-2
Beachten Sie:
Die hier veröffentlichten Maße sind nur Richtwerte und für ein privates Badezimmer nicht verpflichtend.
Es ist sogar ratsam, das eigene Bad individuell nach seinen eigenen Bedürfnissen einzurichten.
Zuschüsse für das barrierefreie Bad
Ein barrierefreies Badezimmer kostet um einiges mehr als ein herkömmliches Bad. Doch zum Glück beteiligen sich Krankenkasse, Pflegekasse oder die Bundesländer an den Kosten.
Von der KfW-Bank bekommen Sie zinsgünstig Kredite für den Umbau zum barrierefreien Bad, allerdings muss zwingend die DIN 18040-2 eingehalten werden. Wer erst umbaut und dann einen Antrag stellt, bekommt ebenfalls kein Geld mehr. Es ist wichtig, hier die richtige Reihenfolge einzuhalten.
Von der Pflegekasse wird bei der entsprechenden Pflegestufe ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro gewährt. Und zwar unter anderem für folgende Projekte:
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Hilfsmittel wie Duschstühle, Haltegriffe oder Wannenlifter. Die Hilfsmittel müssen vom Arzt verschrieben werden und die Kostenübernahme muss vor dem Kaufbei der Krankenkasse eingereicht werden.
Es kann sich durchaus lohnen, sich über die Landesförderprogramme der einzelnen Bundesländer zu informieren. Was gefördert wird, unterscheidet sich je nach Bundesland und Fördermaßnahme. Mehr erfahren Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.